Wenige Wochen nach dem Tod des letzten Herrschers der ottonischen Dynastie, dem kinderlosen Kaisers Heinrich II., wurde in Kamba am 4. September 1024 ein neuer König gewählt, der dem mächtigen rheinisch-fränkischen Adelshaus der Salier angehörte: Konrad „der Ältere“, der als Konrad II. (1024-1039) regierte. Im Kurs sind hauptsächlich die Herrschaftsauffassungen und die konkrete Herrschaftsausführung des ersten Salierkönigs anhand der Gesta Churonradi imperatoris („Taten Kaiser Konrads“) Gegenstand der Betrachtung, die der Hofkaplan Wipo für Konrads Nachfolger Heinrich III. verfasste. Im Bereich der Herrschaftsprinzipien werden vor allem das königliche Selbstbewusstsein von Gott bestellt zu sein („Gottesgnadentum“), die Vorstellung des Königtums als „transpersonale“ Institution, die unabhängig von der Person des Königs fortdauert, sowie die Bedeutung der dynastischen Kontinuität und die Verbindung zwischen Königtum und Reichswürde („imperiale“ Königtum) in den Vordergrund treten. Im Hinblick auf die Regierungspraxis zeigte Konrad II. ein außerdienstliches Durchsetzungsvermögen und zugleich eine kluge politische Voraussicht, welche es ihm ermöglichte, die Reichsrechte und die königliche Autorität gegenüber dem Reichsadel, den norditalienischen Bischöfen sowie den Herrschern von Böhmen und Polen durchzusetzen. Des Weiteren war die Angliederung Burgunds an das Reich von besonderer Bedeutung, die Konrad II. durch großangelegte Kriegszüge erzielte (1033/1034): Damit begann die Zeit der Zusammenfassung – in Personalunion – von drei Königreichen (Deutschland, Italien und Burgund) unter der Herrschaft des römisch-deutschen Kaisers. Schließlich ist auch die Zentralität der Reichskirche als wesentliche Struktur und Integrationsfaktor für die Reichsverfassung zu betrachten.