Die Schismen, d.h. die zwiespältigen Papsterhebungen, des frühen und hohen Mittelalters werden in der mittelalterlichen Papsttumsforschung als „Phänomen” bezeichnet. Sie können vor allem aufgrund dessen als Besonderheit eingeordnet werden, da sie häufig die Sanktionierung neuer Papsterhebungsordnungen zur Folge hatten. Erst der Beschluss des Dritten Laterankonzils im Jahre 1179, eine Zweidrittelmehrheit entscheide über die Rechtmäßigkeit eines Pontifikates, führte dazu, dass es über 150 Jahre nicht mehr zu einer Doppelbesetzung der cathedra Petri kam. Die Übung ist darauf ausgerichtet, anhand der Lektüre von Quellen kirchenrechtlicher und historiographischer Natur den Wechselwirkungen zwischen Rechts– und Umsetzung nachzugehen. Dabei soll vor allem die Fragestellung im Zentrum der Veranstaltung stehen: Ab welchem Moment des Erhebungsaktes ist ein Papst ein Papst?